LeitungSchulleitung
In letzten Jahren sind die Aufgaben der Schule und ihrer Leitung laufend komplexer geworden. Einerseits sind die Lehrpersonen im Unterrichten immer stärker gefordert, andererseits hat der Aufwand für Führung und Verwaltung enorm zugenommen.
Mit dem Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) und dem Konzept der geleiteten Schule überträgt der Kanton Aargau den einzelnen Schulen mehr Handlungs- und Gestaltungsspielraum. Damit sind auch erweiterte Kompetenzen und neue, zusätzliche Aufgaben verknüpft. Gemeinden und Gemeindeverbände sind verpflichtet, Schulleitungen einzurichten. Die geleitete Schule vor Ort übernimmt mehr Verantwortung in der Schulführung und garantiert. eine kontinuierliche und langfristige Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung.
Schulen brauchen im heutigen Umfeld eine klare Leitung, die sich den pädagogischen, personellen und organisatorischen Fragestellungen annimmt. Durch die Einführung der Schulleitung können die Schulpflegen und die Lehrpersonen entlastet werden.
Im ganzen Schulentwicklungsprozess übernimmt die Schulleitung eine Schlüsselfunktion. Mit einer Schulleitung, die über Kompetenzen und Weisungsbefugnis verfügt, kann die Qualitätsentwicklung zielgerichteter und nachhaltiger gesteuert werden. Die Verbindlichkeit wird erhöht.
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